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Mehr Wunschkinder durch staatliche Finanzzuschüsse möglich

Jede zehnte Ehe in Deutschland bleibt kinderlos. Viele ungewollt kinderlose Paare setzen große Hoffnungen in medizinisch assistierte Kinderwunschbehandlungen. Allerdings ist beim faktischen Zugang zu derartigen Behandlungen eine erhebliche soziale Schieflage festzustellen. Privat Krankenversicherte sind gegenüber gesetzlich Versicherten um ein Vielfaches überrepräsentiert. Der Grund: Seit der Gesundheitsreform 2004 beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen nur noch zur Hälfte und das auch nur für maximal drei Versuche an den Kosten für medizinisch assistierte Kinderwunschbehandlungen. Privat Versicherte haben im Gegensatz hierzu keinen 50%igen Selbstbehalt an den Behandlungskosten zu tragen und die Zahl der erstattungsfähigen Behandlungszyklen ist nicht auf drei beschränkt, sondern grundsätzlich unlimitiert. Zudem gelten in der privaten Krankenversicherung keine fixen Altersgrenzen für die Behandlung, in der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen schon. Diese Faktoren erlauben den Privatpatienten einen - insbesondere finanziell - kaum eingeschränkten Zugang zu medizinisch assistierten Behandlungen, während gesetzlich Krankenversicherte auf dem Weg zu ihrem Wunschkind häufig viele tausend Euro aus eigener Tasche zuzahlen müssen.

Staatliche Beteiligung könnte pro Jahr 7.900 Babys mehr zur Geburt verhelfen

Würde sich der Staat an den Selbstbehalten der gesetzlich versicherten Kinderwunschpaare künftig zu 50 % über einen Zuschuss aus Steuermitteln beteiligen, könnte ein kleiner Babyboom einsetzen. So hat das IGES-Institut die zu erwartenden Wirkungen eines solchen Zuschusses aus Steuermitteln in verschiedenen Szenarien gerechnet*:


  1. Konservativ gerechnet: Würden die gesetzlich versicherten Frauen heute medizinisch assistierte Kinderwunschbehandlungen im selben Umfang wie vor der Gesundheitsreform (2003) beanspruchen, könnte man mit 4.309 zusätzlichen Babys in einem Jahr rechnen.


  2. Im moderaten Szenario liegt die Nachfrage etwas höher, vergleichbar mit Dänemark. Bei dieser moderaten Annahme kämen schon 7.900 Kinder mehr zur Welt.


  3. Im optimistischen Szenario, in dem die kinderlosen Paare in der gesetzlichen Krankenversicherung medizinisch assistierte Kinderwunschbehandlungen im gleichen Umfang in Anspruch nehmen wie privat Versicherte, könnte sich die Zahl des Nachwuchses auf rund 14.500 erhöhen - das wären mehr Kinder als 2007 in Mecklenburg-Vorpommern geboren wurden (12.786). 


Sachsen übernimmt Vorreiterschaft

Als einziges Bundesland steuert Sachsen mit einem eigenen Unterstützungsprogramm seit März 2009 gegen die Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Kinderwunschbehandlung an. Dabei gewährt der Freistaat Sachsen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Kosten der zweiten bis vierten Behandlung mittels In-vitro-Fertilisation (IVF) oder Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI). "Ich bin sicher, dass in Sachsen wieder mehr kinderlose Paare ihren Wunsch nach einem Kind erfüllen können. Weitere Länder sollten sich unserem guten Vorbild anschließen“, so Christine Clauß, Sozialministerin von Sachsen. Die bisherige Bilanz: In den ersten sechs Monaten des Programms hat Sachsen rund 400 Kinderwunschbehandlungen finanziell gefördert, was einem Zuwachs der Behandlungszahlen um rund 30% entspricht.


*Die IGES-Studie basiert auf Daten des Deutschen IVF-Registers und des Sozioökonomischen Panels (SOEP).

Quellen:
Pressekonferenz des IGES-Institutes vom 02.07.2009.
Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 14.09.2009










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