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Was tun |
![]() Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung Gsetzliche Krankenversicherung (GKV) Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Anamnese und Diagnostik sowie die erforderlichen Beratungsgespräche. Werden IUI-, IVF- oder ICSI-Behandlungen notwendig, werden 50 Prozent der Behandlungs- und Arzneimittelkosten - unter bestimmten Voraussetzungen - von der GKV getragen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des gemeinsamen Bundesausschusses: http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/1/ Private Krankenversicherung (PKV) Die vertraglichen Regelungen der privaten Krankenversicherungen können je nach Versicherungstarif unterschiedlich sein. Prüfen Sie daher Ihren individuellen Versicherungstarif genau. Mischverhältnisse in der Kostenträgerschaft Kompliziert gestaltet sich die Frage nach der Kostenträgerschaft, wenn sich die Ehepartner in unterschiedlichen Kostenträgerkonstellationen befinden, z.B. ein Ehepartner in der GKV und einer in der PKV versichert ist. Hier liegen unterschiedliche Erstattungsprinzipien zugrunde: während in der GKV das Körperprinzip gilt, erfolgt die Erstattung in der PKV nach dem Verursacherprinzip. Paaren in einer solchen Situation ist vor Behandlungsbeginn dringend die Klärung der (ggf. anteiligen) Kostenträgerschaft anzuraten. Steuerliche Absetzbarkeit Eheleute und Unverheiratete in festgefügten Partnerschaften können die Kosten einer Kinderwunschbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Stand: Mai 2010 |
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